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   KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93   

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https://dejure.org/1993,2971
KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93 (https://dejure.org/1993,2971)
KG, Entscheidung vom 07.10.1993 - 16 U 4836/93 (https://dejure.org/1993,2971)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 16 U 4836/93 (https://dejure.org/1993,2971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arrestbefehl auf Grund von Honoraransprüchen und Gebührenansprüchen; Vorrang der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalt vor Sicherung seiner Honoraransprüche; Nichtberücksichtigung des Arrestgrundes bei Kenntniserlangung im Rahmen des Anwaltvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 462
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93
    Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist bei einer Qualifizierung von unbefugt offenbarten Tatsachen als "Geheimnis" im § 203 StGB sogar strafrechtlich geschützt und sie ergibt sich darüber hinaus für alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufs anvertraut oder ihm anlässlich seiner Berufsausübung bekannt geworden ist, aus § 42 Abs. 1 der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (wegen der hierfür fortbestehenden rechtserheblichen Bedeutung der Richtlinien: BVerG NJW 1988, 191, 193).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93
    Die Verwertung des Vortrages der Kläger ist entsprechend der zu den Beweisverwertungsverboten entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung (zur heimlichen Tonbandaufnahme: BGH NJW 1982, 277; zum heimlichen Mitschneiden von Telefongesprächen: BGH NJW 1988, 1016 ; zum heimlichen Belauschen von Gesprächen: BGH NJW 19919 1180) nicht zulässig, weil der Beklagte damit in seinem durch Art. 1 und 2 GG verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Auszug aus KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93
    Die Verwertung des Vortrages der Kläger ist entsprechend der zu den Beweisverwertungsverboten entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung (zur heimlichen Tonbandaufnahme: BGH NJW 1982, 277; zum heimlichen Mitschneiden von Telefongesprächen: BGH NJW 1988, 1016 ; zum heimlichen Belauschen von Gesprächen: BGH NJW 19919 1180) nicht zulässig, weil der Beklagte damit in seinem durch Art. 1 und 2 GG verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

    Auszug aus KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93
    Sie würde im Gegenteil im Ergebnis zu einer Benachteiligung anderer Gläubiger führen, die von der Rechtsordnung grundsätzlich missbilligt wird (vgl. hierzu die gesetzlichen Regelungen in der Konkursordnung und im Anfechtungsgesetz und die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit entsprechender Rechtsgeschäfte; BGH WM 1985,,866/868 und NJW 1988, 700/703).
  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93
    Dies wird von der Rechtsprechung zum Beispiel dann angenommen, wenn der Rechtsanwalt im Rechtsstreit seine Honorar- und Gebührenansprüche nur unter Preisgabe von Einzelheiten begründen kann, die an sich unter die Verschwiegenheitspflicht fallen (BGH NJW 1952, 151 und MDR 1956, 625).
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Nach der herrschenden zivilprozessrechtlichen Auffassung greifen aus der Verfassung abzuleitende Beweisverwertungsverbote ein, wenn durch die Beweiserhebung in ein verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht eingegriffen wurde und die Verwertung nicht ausnahmsweise durch eine Güterabwägung gerechtfertigt wird (Zöller, a.a.O., § 286 Rnr. 15a; BGH, NJW 1982, 277 ; NJW 1991, 1180; OLG Köln, NJW-RR 1993, 1073 ; KG, NJW 1994, 462).

    Darin liegt ein Verstoß gegen die anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit, einer berufsspezifischen Pflicht von hohem Rang, die auf dem Treueverhältnis zum Mandanten beruht (KG, NJW 1994, 462 ).

  • OLG Köln, 04.07.2000 - Ss 254/00
    Denn die Befugnis zur Offenbarung fremder Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB kann sich auch aus dem - die Rechtsordnung allgemein beherrschenden - Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen ergeben (BGHSt 1, 366, 368; BGH-Z-NJW 1968, 2288, 2290; OLG K. NJW 1984, 676; KG NJW 1994, 462; Tröndle/Fischer a.a.O., § 203 Rdnr. 31; Rogall NStZ 1983, 1, 6).
  • LG Bonn, 25.08.2006 - 15 O 198/06

    Prozessfinanzierungsvertrag, Beitreibung einer anwaltlichen Honorarforderung

    Zwar kann sich die Befugnis zur Offenbarung fremder Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB aus einer Abwägung widerstreitender Interessen ergeben (vgl. OLG Köln 1. Strafsenat, Beschluss vom 4. Juli 2000, NJW 2000, 3656-3657; OLG Karlsruhe Beschluss vom 25. November 1983, NJW 1984, 676; KG, Urteil vom 7. Oktober 1993, NJW 1994, 462).
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96

    SED-Altvermögen der Firma Novum steht Deutschland zu

    Nach der herrschenden zivilprozessrechtlichen Auffassung greifen aus der Verfassung abzuleitende Beweisverwertungsverbote ein, wenn durch die Beweiserhebung in ein verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht eingegriffen wurde und die Verwertung nicht ausnahmsweise durch eine Güterabwägung gerechtfertigt wird (Zöller, a.a.O., § 286 Rnr. 15a; BGH, NJW 1982, 277278; NJW 1991, 1180; OLG Köln, NJW-RR 1993, 10731074; KG, NJW 1994, 462).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 197/00

    Generalunternehmervertrag und Vollstreckungsunterwerfungsklausel in AGB

    Eine solche Auslegung ist statthaft (BGH NJW 1994, 462; Senat, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 11.03.1997 - 11 Sa 521/96

    Verstoß gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit; Wirksamkeit einer

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